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Anleitung Gefahrentransporte

Transport diagnostischer Proben

Gefahrengut

Einsendungen an das Labor gelten als Gefahrengut.

Ihr Transport muss in geeigneten Schutzpackungen durchgeführt werden

Gesetzlich geregelt ist die dreischalige Verpackung:

  • dichte erste Verpackung (z.B. Röhrchen)

  • dichte zweite Verpackung (z.B. Spezialbehälter für diagnostische Proben) mit ausreichend Saugmaterial

  • transportgerechte Überverpackung (z.B. Kühlbox, Schachtel etc)

  • Beschriftung mit "UN 3373"

Diese Transportvorrichtungen müssen der UN 3373 genügen und Richtilinien dazu finden sich in Verpackungsanweisung 650 (P650 oder PI650)

Erläuterungen zur „UN-Konformität der Verpackungen finden sich https://intelsius.de/un3373-konformitaet/

Einschlägige professionelle Verpackunge können bezogen werden z.B.

https://intelsius.de/wp-content/uploads/sites/5/2019/06/PathoShield-V7.pdf