Transport diagnostischer Proben
Gefahrengut
Einsendungen an das Labor gelten als Gefahrengut.
Ihr Transport muss in geeigneten Schutzpackungen durchgeführt werden
Gesetzlich geregelt ist die dreischalige Verpackung:
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dichte erste Verpackung (z.B. Röhrchen)
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dichte zweite Verpackung (z.B. Spezialbehälter für diagnostische Proben) mit ausreichend Saugmaterial
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transportgerechte Überverpackung (z.B. Kühlbox, Schachtel etc)
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Beschriftung mit "UN 3373"
Diese Transportvorrichtungen müssen der UN 3373 genügen und Richtilinien dazu finden sich in Verpackungsanweisung 650 (P650 oder PI650)